Das Förderprogramm KRiS startet in Marl-Mitte: Hier wurde ein vorläufiger Gestaltungsraum definiert, in dem klimaresiliente Projekte gefördert werden können. Ihr Grundstück liegt innerhalb dieses Gebietes? Dann melden Sie sich – so bleiben Sie im Förderprozess berücksichtigt! Auch außerhalb lohnt sich die Anfrage: Der Gestaltungsraum ist noch flexibel und kann angepasst werden. Eine Förderung kann erst beantragt werden, wenn der Gestaltungsraum endgültig festgelegt wurde. Gemeinsam gestalten wir Marl klimaresilient – mit vielen kleinen Maßnahmen, die Großes bewirken.
Prüfen Sie hier, ob Ihr Grundstück innerhalb des Gestaltungsraums liegt:
Geben Sie einfach die Adresse Ihres Grundstückes ein und erhalten Sie direkt das Ergebnis.
Wenn Ihr Grundstück innerhalb des Gestaltungsraums liegt,
dann haben Sie Anspruch auf eine Förderung
durch das KRiS-Programm.
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung der Förderung ist erst möglich, wenn der Gestaltungsraum auch formal als solcher festgesetzt wurde!
Wenn Ihr Grundstück außerhalb des vorläufigen Gestaltungsraums liegt, haben Sie zunächst keinen Anspruch auf eine KRiS-Förderung.
Die Grenzen des späteren Gestaltungsraums sind noch flexibel, sodass eine Integration Ihres Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Möglicherweise kommen aber auch andere Förderprogramme zur Klimafolgenanpassung für Sie in Frage.